Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 18.06.1984

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 05.04.1984 - 2 B 35.82   

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OVG Berlin, 05.04.1984 - 2 B 35.82 (https://dejure.org/1984,4680)
OVG Berlin, Entscheidung vom 05.04.1984 - 2 B 35.82 (https://dejure.org/1984,4680)
OVG Berlin, Entscheidung vom 05. April 1984 - 2 B 35.82 (https://dejure.org/1984,4680)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 738
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1985 - 7 B 64/84
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum zum Teil vertretene gegenteilige Ansicht (OVG Berlin, Urteil vom 5. April 1984 - OVG 2 B 35.82 -, UA S. 15; Jarass, BImSchG , RdNr. 57 zu § 3 ; ders., NJW 1983, 2844, 2847) berücksichtigt nicht hinreichend die Neuregelungen der Novellierung:.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.06.1984 - 4 TG 506/84   

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https://dejure.org/1984,2224
VGH Hessen, 18.06.1984 - 4 TG 506/84 (https://dejure.org/1984,2224)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.06.1984 - 4 TG 506/84 (https://dejure.org/1984,2224)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Juni 1984 - 4 TG 506/84 (https://dejure.org/1984,2224)
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Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 738
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Thüringen, 22.10.1998 - 1 EO 1056/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; einstweilige Anordnung;

    Der die Baueinstellungsverfügung rechtfertigende Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften ist bereits in der Errichtung des Vorhabens ohne die sanierungsrechtliche Genehmigung zu sehen, ohne daß es insoweit auf die Frage der Genehmigungsfähigkeit nach § 145 BauGB ankommt (in diesem Sinne etwa OVG Berlin, a.a.O.; vgl. auch - für den Fall der Erteilung der Baugenehmigung ohne das Einvernehmen der Gemeinde - Hess. VGH, B. v. 18.6.1984 - 4 TG 506/84 -, NVwZ 1984, 738 = BRS 42 Nr. 174).

    Dies gilt um so mehr, als das unverzügliche Einschreiten durch Erlaß einer für sofort vollziehbar erklärten Baueinstellungsverfügung hier zum Schutz der gemeindlichen Planungshoheit geboten ist (vgl. zur gebotenen Berücksichtigung der gemeindlichen Planungshoheit bei der Ermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde: BVerwG, U. v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 -, UPR 1992, 262 f.; vgl. auch Hess. VGH, B. v. 18.6.1984 - 4 TG 506/84 -, NVwZ 1984, 738 = BRS 42 Nr. 174).

  • VGH Hessen, 11.04.1990 - 4 TG 3218/89

    Einvernehmen der Gemeinde - Unentbehrlichkeit in den Fällen des BauGB § 36

    Solange das gemeindliche Einvernehmen nicht durch eine Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde oder durch ein Urteil im Hauptsacheverfahren, das die Gemeinde bindet, ersetzt ist, solange ist es der zuständigen Bauaufsichtsbehörde verwehrt, die für die Bauausführung erforderliche Baugenehmigung zu erteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1981 -- 4 C 36 und 37.78 -- BRS 38 Nr. 155; Urteil vom 07.02.1986 -- 4 C 43.83 -- BauR 86, 425; Beschlüsse des Senats vom 18.06.1984 -- 4 TG 506/84 -- = BRS 42 Nr. 174 m.w.N. und vom 19.08.1988 -- 4 TG 438/88 --).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 18.06.1984 (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß das Argument, die Baugenehmigungsbehörde müsse sich über die Versagung des Einvernehmens hinwegsetzen können, zudem verkenne, daß auch die Beurteilung der Baugenehmigungsbehörde in gleicher Weise unrichtig sein könne wie die rechtliche Beurteilung durch die Gemeinde, die bei dieser für die Versagung des Einvernehmens ausschlaggebend gewesen sei.

  • VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90

    Beseitigungsanordnung bei lediglich formeller Illegalität einer Anlage

    Dieser Umstand ist jedoch ausschließlich für das Baugenehmigungsverfahren nach §§ 87, 96 HBO von Bedeutung (zu Einzelheiten vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 18.06.1984 -- 4 TG 506/84 --, NVwZ 1984, 738), nicht jedoch für das vorliegende baupolizeiliche Verfahren nach § 83 Abs. 1 HBO.
  • VGH Hessen, 17.04.1985 - 4 Q 365/85
    Im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO kann eine Baugenehmigung nicht erstritten werden (Hess. VGH, Beschluß vom 18. September 1973 - IV TG 42/73 BRS 27 Nr. 150; Beschluß vom 18. Juni 1984 - 4 TG 506/84; ständige Rechtsprechung.

    Auch abgesehen davon , daß dem Antragsteller im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. November 1984 nur eine Neubescheidung seines Bauantrags zugesprochen worden ist - der darüber hinausgehende Verpflichtungsantrag auf Erteilung der Baugenehmigung ist abgelehnt worden -, muß der Eilantrag bereits deshalb ohne Erfolg bleiben, weil weder nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO noch nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Baugenehmigungsbehörde verpflichtet werden kann, eine Baugenehmigung zu erteilen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 18. September 1973 - IV TG 42/73 - BRS 27 Nr. 150; Beschluß vom 18. Juni 1984 - 4 TG 506/84 - Beschluß vom 21. Februar 1985 - 3 TG 292/85; BayVGH, BayVBl. 1976, 402; BayVGH, VerwRspr. 29, 253, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Hessen, 19.08.1988 - 4 TG 438/88

    Keine Verlängerung eines Vorbescheids nach Erlöschen; fachaufsichtliche Weisung

    Denn solange das Fehlen des gemeindlichen Einvernehmens nicht durch eine Entscheidung der Kommunalaufsicht oder durch eine Entscheidung eines Gerichts im Hauptsacheverfahren ersetzt ist, solange ist es der zuständigen Bauaufsichtsbehörde verwehrt, die für die Bauausführung erforderliche Baugenehmigung zu erteilen (BVerwG, Urteil vom 27.11.1981 - 4 C 36 und 37.78 - BRS 38 Nr. 155, Beschluß des Senats vom 18.06.1984 - Az.: 4 TG 506/84 - BRS 42 Nr. 174 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.11.1985 - 20 CS 85 A.2304

    Eisenbahnrecht: Anfechtbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen durch eine

    Beim Bauvollzug, d.h. im Einwirkungsbereich der gemeindlichen Bauleitplanung, können Gemeinden Bauvorhaben gerichtlich verhindern, die ohne ihr vorgeschriebenes Einvernehmen (§ 36 BBauG) oder entgegen ihren planerischen Pestsetzungen genehmigt werden (BVerwG vom 27.11.1981, DÖV 1982, 283 ; VGH Kassel vom 18.6.1984, NVwZ 1984, 738).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - 3 S 751/93

    Ersetzung des Genehmigungsverfahrens für bestimmte Bauvorhaben durch ein

    In einem solchen Fall mußte die Gemeinde demnach schon vor Inkrafttreten der Baufreistellungsverordnung die ohne ihr Einvernehmen erteilte Baugenehmigung anfechten, wenn sie ihrer verletzten Planungshoheit Geltung verschaffen wollte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14.2.1969, BVerwGE 31, 263, 264 f. und Hess. VGH, Beschluß vom 18.6.1984, NVwZ 1984, 738); denn ob das Bauvorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmt, ist als Rechtsfrage auch im Baugenehmigungsverfahren ausschließlich von der Baurechtsbehörde ohne Bindung an die von der Gemeinde hierzu im Rahmen der Anhörung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 LBO geäußerte Auffassung zu entscheiden.
  • VGH Hessen, 09.01.1986 - 4 TH 1275/85

    Zur Untersagung eines bauanzeigepflichtigen Vorhabens - hier: Tonabbau im

    Die Untersagungsverfügung ist aber deshalb offensichtlich rechtswidrig, weil dem Vorhaben der Antragstellerin - entgegen der Auffassung der Beigeladenen, die mit bindender Wirkung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ihr Einvernehmen versagt hatte (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG, Senatsbeschluß vom 18.06.1984 - 4 TG 506/84 - HessVGRspr. 1984, 93) - öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 69/93

    Baumarkt; Prägenden Umgebung

    Bei einem derartigen Verstoß gegen die Beteiligungspflicht nimmt das Bundesverwaltungsgericht an, daß der Verstoß gegen die Beteiligungspflicht zur Aufhebung der Baugenehmigung führen müsse, ohne daß weiter zu prüfen sei, ob der Bauantragsteller einen Anspruch auf die Baugenehmigung habe (siehe Urteil BVerwG v. 19.11.1965 - IV C 184.65 -, BVerwGE 22, 342; siehe auch Urt. v. 07.02.1986 - 4 C 43.83 -, BRS 46 Nr. 14 u. Urt. v. 10.08.1988 - 4 C 20.84 -, BRS 48 Nr. 144; ebenso HessVGH, Beschl. v. 18.06.1984 - 4 TG 506/84 -, BRS 42 Nr. 174).
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